AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungsvertrag der Schlüßhof Seminar GmbH (kurz Schlüßhof) mit ihren Vertragspartnern (kurz VP)

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die mietweise Überlassung von Gästezimmern und Seminarräume (Beherbergungsleistung), sowie aller weiteren Lieferungen und Leistungen des Schlüßhofes, insbesondere den Verkauf von Speisen und Getränken (Versorgungsleistung).

§ 2 Leistungen

Der Schlüßhof ist verpflichtet, die vom VP gebuchten Zimmer und Seminarräume bereitzuhalten und die schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der VP ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Das gilt auch für vom VP veranlasste Leistungen und Auslagen des Schlüßhofs an Dritte.

§ 3 Preise

Die Preise für die jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Schlüßhofes und verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Öffentliche Abgaben wie Kurtaxen u.ä. sind nicht enthalten und vom einzelnen Hausgast zusätzlich zu tragen.

§ 4 Zahlungen

Der Schlüßhof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

Der Zahlungsanspruch des Schlüßhofes ist unmittelbar nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Restforderungen sind spätestens am Tage der Abreise in bar, EC oder Maestro-Karte zu begleichen, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist der Schlüßhof berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu erheben.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag oder Leistungsreduzierung durch den VP

Tritt der VP ganz oder teilweise von gebuchten Beherbergungsleistungen bis 16 Monate vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn zurück, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20% an. Ab einem Rücktritt von weniger als 16 Monaten bis zu drei Monaten vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn fallen 50% und bei einem Rücktritt von weniger als drei Monaten vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn fällt eine Stornogebühr in Höhe von 80% an. Die Frist gilt nach § 187 BGB. Bei einem Vertragsrücktritt von weniger als drei Werktagen fallen 100 % Stornokosten an. 

 Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Einzelzimmerpreis bzw. Hauspreis.

Beim Rücktritt von gebuchten Versorgungsleistungen, die verbindlich frühestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn vereinbart werden, bleibt der VP zur Zahlung von 80 % der vereinbarten Preise verpflichtet. Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte Personenzahl, mind. aber der Preis für eine Vollverpflegung pro Person pro Übernachtungstag pro reserviertem Zimmer. Eine Reduzierung der vereinbarten Personenzahl von bis zu 10 % wird toleriert.

Bei unangekündigter Nichtanreise oder Rücktritt bis 24 Stunden vor dem gebuchten Aufenthaltsbeginn, ist der volle Preis zu zahlen.

Die vorstehenden, pauschalierten Sätze gelten sinngemäß auch bei einer vorzeitigen Abreise und berücksichtigen die Abzüge für ersparte Aufwendungen des Schlüßhofes. Den Parteien bleibt es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag durch den Schlüßhof

Der Schlüßhof kann nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurück treten, wenn der VP eine fällige Leistung auch nach einer vom Schlüßhof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbringt oder er irreführende oder falsche Angaben über vertragswesentliche Umstände macht. Ein berechtigter Rücktritt des Schlüßhofes begründet keine Ansprüche des VP auf Schadenersatz.

Kleingruppen können bis zu 6 Zimmer unverbindlich vormerken, bis seitens des Schlüßhofes ein Bedarf besteht

§ 7 Zimmerbereitstellung/rückgabe

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stehen die gebuchten Zimmer und Seminarräume am Anreisetag

ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag können die Zimmer bis 10.00 Uhr und die Seminarräume bis 13.00 Uhr genutzt werden.

Bei einer verspäteten Rückgabe kann der Schlüßhof 50% des Listenpreises berechnen.

§ 8 Nutzungsbedingungen

Sollte der VP eine Veranstaltung mit musikalischer Darbietung planen, so sind dem Schlüßhof die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer haben rechtzeitig durch den VP zu erfolgen. Der VP legt dem Schlüßhof die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung vor. Die Musik ist ab 22.00 Uhr zur Wahrung der Nachtruhe der Gäste zu reduzieren. Das gleiche gilt für andere anzeigepflichtige Veranstaltungselemente, zBsp. Feuerwerk.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken im Cafebereich bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Schlüßhof. Von Seiten des Schlüßhofes kann dafür ein angemessener Pauschalbetrag berechnet werden.

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Alle Räume des Schlüßhofes sind Nichtraucherbereiche.

§ 9 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschlie8lich zweckgebunden im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften, d.h. nur zu dem Zweck, zu dem der VP oder Gast dem Schlüßhof die Daten überlassen hat. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz des Schlüßhofes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschlie8licher Gerichtsstand ist der Sitz des Schlüßhofes.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.