Stand: Dezember 2022
Schlüßhof Seminar GmbH
Liebe Gäste,
Der Schlüßhof steht während der COVID Pandemie im Rahmen der aktuell jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zur Anmietung zur Verfügung. Die allgemeinen Einschränkungen durch die gesetzlichen und behördlichen Abstands- und Hygieneregeln gelten auch bei uns. Die Einhaltung dieser Regeln ist für uns alle essentiell. Im Einzelfall kann dies je nach aktueller Situation bedeuten, dass der Schlüßhof für Gruppen oder Einzelreisende nicht wie gewohnt oder für den geplanten Zweck gar nicht genutzt werden kann.
Soweit die Nutzung der Räume nach den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bedingungen generell zulässig ist, gelten die nachfolgenden Abstands- und Hygieneregeln, zu deren Einhaltung sich jeder Gast verpflichtet. Sie gelten als Ergänzung der Nutzungs- und Vertragsbedingungen der Schlüßhof Seminar GmbH (im folgenden auch Vermieterin). Alle Gäste müssen sich bei Anreise persönlich in die vorbereiteten Listen eintragen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln trägt die jeweilige Gruppenleitung.
Die Nutzung des Schlüßhofes mit allen räumlichen Gegebenheiten geschieht auf eigene Gefahr. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für etwaige Infektionen.
Die für das Land Brandenburg geltenden Regeln, insbesondere die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Umgangsverordnung) in Verbindung mit den einschlägigen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnungen, sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf dem gesamten Gelände des Schlüßhofes einzuhalten. Die Gäste informieren sich über den aktuellen Stand der Regeln in eigener Verantwortung rechtzeitig vorher und auch während des Aufenthalts. Alle ggf. über die in diesem Abstands- und Hygienekonzept hinaus gehenden Auflagen (z.B. Nachweis über negative Corona-Tests etc.) sind von den Gästen ebenfalls einzuhalten.
Danach sind insbesondere die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln stets einzuhalten, soweit aufgrund der aktuellen Regeln keine Ausnahmen gelten:
Allgemeine Hygieneregeln auf dem Schlüßhof:
Nutzung durch Gäste aus nur einer Hausgemeinschaft:
Nutzung durch Gäste aus mehreren Hausgemeinschaften: