Hygiene

Abstands- und Hygienekonzept 2022

Stand: Dezember 2022

Schlüßhof Seminar GmbH

Liebe Gäste, 

Der Schlüßhof steht während der COVID Pandemie im Rahmen der aktuell jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zur Anmietung zur Verfügung. Die allgemeinen Einschränkungen durch die gesetzlichen und behördlichen Abstands- und Hygieneregeln gelten auch bei uns. Die Einhaltung dieser Regeln ist für uns alle essentiell. Im Einzelfall kann dies je nach aktueller Situation bedeuten, dass der Schlüßhof für Gruppen oder Einzelreisende nicht wie gewohnt oder für den geplanten Zweck gar nicht genutzt werden kann. 

Soweit die Nutzung der Räume nach den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bedingungen generell zulässig ist, gelten die nachfolgenden Abstands- und Hygieneregeln, zu deren Einhaltung sich jeder Gast verpflichtet. Sie gelten als Ergänzung der Nutzungs- und Vertragsbedingungen der Schlüßhof Seminar GmbH (im folgenden auch Vermieterin). Alle Gäste müssen sich bei Anreise persönlich in die vorbereiteten Listen eintragen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln trägt die jeweilige Gruppenleitung. 

Die Nutzung des Schlüßhofes mit allen räumlichen Gegebenheiten geschieht auf eigene Gefahr. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für etwaige Infektionen. 

Die für das Land Brandenburg geltenden Regeln, insbesondere die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Umgangsverordnung) in Verbindung mit den einschlägigen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnungen, sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf dem gesamten Gelände des Schlüßhofes einzuhalten. Die Gäste informieren sich über den aktuellen Stand der Regeln in eigener Verantwortung rechtzeitig vorher und auch während des Aufenthalts. Alle ggf. über die in diesem Abstands- und Hygienekonzept hinaus gehenden Auflagen (z.B. Nachweis über negative Corona-Tests etc.) sind von den Gästen ebenfalls einzuhalten. 

Danach sind insbesondere die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln stets einzuhalten, soweit aufgrund der aktuellen Regeln keine Ausnahmen gelten: 

  • Abstandhalten (1,50 m) zu Personen, die nicht derselben Hausgemeinschaft etc. angehören.
  • Häufiges Händewaschen und Nießen in die Armbeuge.
  • Tragen von MNS-Masken in Räumlichkeiten oder Situationen, in denen die einschlägigen Abstandsregeln unter Umständen nicht immer eingehalten werden können.

Allgemeine Hygieneregeln auf dem Schlüßhof:

  • Es dürfen keine Gegenstände oder Nahrungsmittel bei Abreise hinterlassen werden.
  • Bitte am Abreisetag die Betten abziehen und die Bettwäsche in die dafür vorgesehenen Behältnisse (Wäschesäcke) legen.
  • Handtücher (einschließlich Küchenhandtücher) und Tischdecken in die dafür vorgesehen Behältnisse (Wäschesäcke) legen.
  • Geschirr bei mindestens 60 Grad in der Spülmaschine spülen, Schwämme und Spüllappen täglich auskochen, insbesondere bei Abreise.
  • Müll täglich leeren, insbesondere am Abreisetag (Mülltonnen befinden sich am Grundstückeingang).
  • Regelmäßiges, ausgiebiges Lüften.

     

Nutzung durch Gäste aus nur einer Hausgemeinschaft: 

  • Waldhaus I und Waldhaus II sowie Wohnungen mit mehreren Betten können jeweils durch eine Hausgemeinschaft ohne Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.

Nutzung durch Gäste aus mehreren Hausgemeinschaften: 

  • Soweit im konkreten Fall anwendbar, hat die jeweilige Leitung der Gästegruppe sicherzustellen, dass nur Gäste untergebracht werden, die vollständig genesen, zweifach geimpft oder ein negatives Testergebnis nachweisen können.
  • Personen aus mehreren Hausgemeinschaften, für die keine Ausnahme vom Abstandsgebot gelten, dürfen nur allein in einem Zimmer bzw. Schlafbereich nächtigen.
  • Soweit das Abstandsgebot eingehalten werden muss, ist insbesondere auf den Treppen sowie in Gemeinschaftsräumen (einschließlich der Küchenzeilen) darauf zu achten, dass der Abstand gewahrt wird bzw. MNS-Masken getragen werden.
  • Insbesondere im Café- und Buffetbereich muß die Abstandsregel, Maskenpflicht und Handdesinfektion im Sinne aller eingehalten werden.
  • Ein- und Ausgangs-Leitsysteme sind zu beachten.
  • Alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind regelmäßig, mindestens einmal stündlich kräftig zu lüften.
  • Körperübungen (Yoga, Gymnastik etc.) sind nach Möglichkeit im Freien abzuhalten, gemeinsames Musizieren und insbesondere Singen ist nur nach den jeweils aktuell einschlägigen Regeln zulässig. Bei Nutzung des Seminarraums ist, soweit für die Teilnehmer der Gruppe einschlägig, der Mindestabstand von 1,50m einzuhalten und die gleichzeitige Anwesenheit von Teilnehmern entsprechend zu beschränken.
  • Nach Benutzung der Duschen bzw. Waschräume sind die Duschbereiche / Waschbecken mit Desinfektionsmitteln und heißem Wasser abzusprühen, bitte auch kräftig lüften.
  • In den Toiletten werden ausschließlich Papierhandtücher verwendet.
  • Alle Müllbehälter (auch Papierhandtuchbehälter) sind täglich zu entsorgen (Mülltonnen befinden sich am Herrenhaus und am Haupttor).
  • Alle Gäste sind für das Mitbringen von MNS-Masken und Desinfektionsmitteln selbst verantwortlich.
  • Auch beim Aufenthalt im Freien sind, soweit einschlägig, die Abstandsregeln einzuhalten.